bvitg: Patientenportale und die ePA

Am 27.10.2023 hat der Bundesverband Gesundheits-IT bvitg e.V. ein Positionspapier “Steigerung des Nutzens der ePA für alle durch eine bidirektionale Schnittstelle zu KHZG-Patientenportalen” veröffentlicht. Das Papier arbeitet den gegenseitigen Nutzen der elektronischen Patientenakte und Patientenportalen heraus und benennt auch deutlich eine aktuell fehlende Voraussetzung für die Nutzen steigernde Verbindung der beiden Konzepte.

Aus dem Inhalt des Positionspapiers:

“Patientenportale nach dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) dienen der Erhöhung der Patient:innen-Souveränität. Leider wurden bei den Überlegungen zur elektronischen Patientenakte (ePA) in den aktuellen Gesetzgebungsprozessen die Anforderungen an Kliniken zur Bereitstellung eines Patientenportals nicht ausreichend berücksichtigt. Laut dem KHZG-Fördertatbestand 2 wird von Patientenportalen zwar eine Schnittstelle zur ePA gefordert, jedoch kann diese aufgrund der aktuellen gematik-Spezifikationen technisch nicht zur Verfügung gestellt werden. Das bedeutet, dass bei den jährlich ca. 60 Millionen Behandlungskontakten über Krankenhaus-Patientenportale eine Sollbruchstelle bei der digitalen Aufnahme und beim digitalen Behandlungs- und Entlass-/Überleitungsmanagement entsteht. Im Zuge des Digital-Gesetzes sollte deshalb als Ausbaustufe der ePA eine offene, standardisierte und durch die gematik definierte, bidirektionale Schnittstelle für das KHZG-Patientenportal aufgenommen werden. “

Das gesamte Positionspapier ist hier zu finden.: https://www.bvitg.de/publikationen/positionspapiere/

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Gemeinsame Plattform für Patientenportale in Bayern